Nur Ja heisst Ja

Es geht nicht um Beweislastumkehr. Es geht um Sexuelle Selbstbestimmung.

In einer liberalen, freien Gesellschaft, in der wir tagtäglich für Selbstbestimmung einstehen, in der Eigentum, Bewegungsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit per se geschützt sind, muss selbstverständlich auch die sexuelle Selbstbestimmung geschützt sein. Oder muss sich etwa eine Frau (es kann auch ein Mann sein!) wehren müssen, wenn sie oder er keinen Sex will? Natürlich nicht. Die «Nein heisst Nein» Lösung krankt an einem Grundproblem: sie basiert nämlich auf der sogenannten Zustimmungsvermutung – la présomption de consentement. Das Gesetz würde davon ausgehen, dass eine Frau grundsätzlich und jederzeit zu Sex bereit ist – ausser sie wehrt sich. Dieses Weltbild ist so unangebracht wie überholt. Eine Frau – jeder Mensch – soll das Recht haben, ihre oder seine Zustimmung geben zu können, bevor sie oder er sich auf einen Sexualakt einlässt. Deshalb ist nur ein Ja ein Ja!

Dies führt übrigens nicht zur Beweislastumkehr – und das wäre auch nicht gewollt. Nach wir vor und in jedem einzelnen Fall muss dem Täter (der Täterin) einen Vorsatz nachgewiesen werden. Und darin liegt auch die Schwierigkeit, denn in einem Vieraugendelikt gilt immer Aussage gegen Aussage. Daran ändert weder die Ja-Ja noch die Nein-Nein Lösung etwas.

Mein Interview in der NZZ: