Selbstbestimmtes Arbeiten

Unsere Arbeitswelt hat sich radikal verändert. Aber unser Arbeitsrecht basiert auf einer komplett überholten Logik.

Morgens früh mit der Arbeit beginnen, um die Kinder um 16 Uhr von der Kita abholen, spielenbadenkochenessenGutenachtgeschichteundinsBett. Wer abends die eingekehrte Ruhe nutzen will, um noch zwei Stunden Arbeit nachzuholen, hat die Rechnung ohne die Gewerkschaften gemacht: die verordnete Ruhezeit wäre gesetzeswidrig unterbrochen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf lautet zwar die Devise in der Schweiz. Und dennoch folgt unser Arbeitsrecht einer Stempeluhrlogik aus dem Jahre 1911, in der die Industrialisierung die Arbeitswelt ein erstes Mal auf den Kopf stellte und – zu Recht – den Schutz von FabrikarbeiterInnen mit gegelten Arbeitszeiten erforderte. 110 (hundertundzehn!) Jahre später müssen Arbeitnehmende immer noch diesen Vorgaben folgen, auch wenn sie es gar nicht wollen.

Unser Leben, unsere Gesellschaft und auch die Art, wie, wo und wann wir arbeiten, haben sich seither komplett verändert, und damit auch unser Bedürfnis, die Arbeit selbstbestimmt und nach freiem Ermessen einzuteilen, um unseren individuellen Lebensentwürfen gerecht zu werden. Leider können wir diesem Bedürfnis nicht nachkommen, ohne das Gesetz zu brechen. Damit schützen die Gewerkschaften niemanden mehr, im Gegenteil: Arbeitnehmende werden gegen ihren Willen in die Illegalität getrieben. Es ist Zeit für die Modernisierung unseres Arbeitsrecht, das dem gesellschaftlichen Wandel gerecht wird.